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Immobilienkauf als Nicht-Schweizer

Veröffentlicht von: Treuhand-Schweiz RedaktionLesezeit: ca. 7 min
Traumhaftes Haus am See

Die Schweiz lockt mit malerischen Landschaften und exklusiven Wohnlagen. Doch der Erwerb von Grundstücken und Immobilien durch Personen im Ausland ist gesetzlich durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (die berüchtigte "Lex Koller") beschränkt.

Es existieren jedoch vollkommen legale Möglichkeiten, als Ausländer Wohneigentum in der Schweiz zu erwerben.

Die Bedeutung des Aufenthaltsstatus

Entscheidend für Ihre Erwerbsmöglichkeiten ist Ihr aktueller Aufenthaltsstatus in der Schweiz:

  • EU/EFTA-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz (Ausweis B oder C): Sie sind Schweizer Bürgern rechtlich gleichgestellt und können ohne Bewilligung Immobilien für den Eigenbedarf oder als Kapitalanlage erwerben.
  • Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz (Ausweis B): Sie können ohne Bewilligung eine Immobilie erwerben, sofern diese als Hauptwohnsitz dient.
  • Personen mit Wohnsitz im Ausland: Hier greifen strenge Kontingente. Ferienhäuser dürfen nur in bestimmten, von Kantonen bezeichneten Tourismusgebieten erworben werden.

Daher ist der erste Schritt beim Erwerb meist die strukturierte Beantragung der richtigen Aufenthaltsbewilligung. Unser Team begleitet Sie über das gesamte Verfahren hinweg.

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