
Die Schweiz ist weltweit für ihre politische Stabilität, die exzellente Infrastruktur und die hohe Lebensqualität bekannt. Doch für wohlhabende ausländische Staatsangehörige bietet das Land ein zusätzliches, hochattraktives Steuerprivileg: die sogenannte Pauschalbesteuerung.
Die rechtlich als Aufwandbesteuerung bekannte Steuerform basiert nicht auf dem weltweiten Einkommen und Vermögen des Steuerpflichtigen, sondern wird an den jährlichen Lebenshaltungskosten (dem Aufwand) bemessen. Dies erlaubt eine präzise und oftmals hochgradig vorteilhafte Steuerplanung.
Um von dieser Sonderregelung zu profitieren, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein:
Der steuerbare Aufwand wird auf Basis der weltweiten Lebenshaltungskosten des Steuerpflichtigen und seiner Familie ermittelt, wobei gesetzliche Mindestbeträge gelten. Je nach Kanton und Gemeinde unterscheidet sich der Satz, weshalb eine strategische Beratung im Vorfeld unabdingbar ist.
"Die Pauschalbesteuerung bietet Planbarkeit und absolute Diskretion. Wir verhandeln mit den zuständigen kantonalen Steuerämtern direkt, um ein faires Ruling zu erzielen."
Gerne prüfen unsere Steuerexperten Ihre persönliche Ausgangslage und vergleichen die Kosten in verschiedenen Schweizer Kantonen. Nehmen Sie dafür Kontakt mit uns auf.
Unsere Juristen und Treuhänder unterstützen Sie diskret bei allen Formalitäten.
Kostenlose Erstberatung anfordern